Energielabels: Effiziente Informationen für den Verbraucher

Energielabels sind ein integraler Bestandteil der europäischen Bemühungen zur Förderung der Energieeffizienz. Diese bedruckten Etiketten informieren über die Energieeffizienzklasse eines Geräts und basieren auf der EU-Richtlinie 2010/30/EU. Seit der Verabschiedung dieser Richtlinie sind Energielabels für sämtliche elektronische Geräte in der EU obligatorisch. Sie ermöglichen Verbrauchern auf einen Blick zu erkennen, wie viel Energie und Ressourcen ein Gerät verbraucht, und fördern so den Kauf energieeffizienter Produkte.

Zweck und Nutzen von Energielabels

Das Hauptziel von Energielabels ist es, die Kaufentscheidungen der Verbraucher zu beeinflussen und sie zum Kauf von Geräten mit geringerem Energieverbrauch zu ermutigen. Diese Kennzeichnung umfasst nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch den Verbrauch anderer Ressourcen wie Wasser oder Benzin. Damit möchte die EU die Ressourceneffizienz in ihren Mitgliedstaaten nachhaltig verbessern. Durch die einheitliche Kennzeichnung werden bisherige nationale Regelungen ersetzt, wodurch eine sprachunabhängige und konsistente Information auf dem gesamten europäischen Markt gewährleistet wird.

Gekennzeichnete Produkte

Ursprünglich umfasste die Richtlinie 2010 deutlich weniger Produkte als heute. Mittlerweile sind eine Vielzahl von Haushaltsgeräten sowie Leuchtmittel, Heizungen und Fahrzeuge von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Im Detail müssen folgende Produkte mit einem Energielabel versehen sein:

  • Kühlschränke und Gefriergeräte

  • Waschmaschinen

  • Wäschetrockner

  • Geschirrspüler

  • Lampen

  • Raumklimageräte

  • Elektrobacköfen

  • Autos

  • Fernseher

  • Staubsauger

  • Dunstabzugshauben

  • Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

Seit 2013 gelten zudem Mindestanforderungen für bestimmte Geräte. Beispielsweise dürfen Kühlschränke und Waschmaschinen nur mit mindestens der Energieeffizienzklasse A in den europäischen Markt eingeführt werden.

Energieeffizienzklassen

Die Skala der Energieverbrauchskennzeichnung reicht von A+++ für besonders effiziente Geräte bis G für weniger effiziente Optionen. Die Farbgebung des Labels unterstützt die Verbraucher zusätzlich bei der Entscheidungsfindung: Stromsparende Klassen sind grün markiert, während weniger effiziente Klassen bis hin zu Rot reichen. Die Einteilung berücksichtigt sowohl den Verbrauch als auch die Größe des Produkts, um eine faire Vergleichbarkeit zu ermöglichen. So wird die Energieeffizienz eines Fernsehers beispielsweise sowohl durch seinen Energieverbrauch als auch durch die Bildschirmdiagonale bestimmt. Ähnlich werden Kühlschränke nach ihrem Fassungsvermögen und Fahrzeuge nach ihrem Hubraum kategorisiert.

Platzierung des Energielabels

Das Energielabel muss gut sichtbar an der Vorder- oder Oberseite eines Geräts angebracht sein. Kunden sollen in Geschäften sofort erkennen können, welcher Energieeffizienzklasse ein Gerät angehört, um energieeffiziente Optionen leichter zu identifizieren. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird stichprobenartig durch den TÜV überprüft. Verstöße, wie das Fehlen des Labels, können für den Hersteller hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Stand der Dinge – März 2017

Am 21. März 2017 beschloss das EU-Parlament eine Überarbeitung der Energieeffizienzklassen. Die bisherigen Klassen A+++, A++ und A+ werden abgeschafft. Die neue Skala wird von A bis G reichen, um eine klarere und übersichtlichere Kennzeichnung zu gewährleisten und den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten. Diese Regelung tritt 15 Monate nach der Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten in Kraft und ersetzt die bisherige Skala.

Energielabels sind somit nicht nur ein Instrument zur Information, sondern auch ein Wegweiser zu nachhaltigem Konsum und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.

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